Allergenkennzeichnung in der Gastronomie: was Pflicht ist
Für lose Ware, also auch für Gerichte im Restaurant, gilt in Deutschland § 4 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV). Sie lässt mehrere Wege zu, aber jeder hat Bedingungen.

Welche Angaben?
Anzugeben sind die 14 Hauptallergene aus Anhang II der EU-Verordnung 1169/2011 (LMIV), wenn sie als Zutat oder Verarbeitungshilfsstoff im Gericht enthalten sind: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupinen und Weichtiere.
Die erlaubten Wege (§ 4 Abs. 3 LMIDV)
- Auf einem Schild am oder beim Lebensmittel.
- Auf Speise- und Getränkekarten oder in Preisverzeichnissen, auch als leicht verständliche Fußnoten, wenn beim Gericht deutlich darauf hingewiesen wird.
- Durch einen Aushang in der Verkaufsstätte.
- Durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationen, wenn sie unmittelbar und leicht zugänglich sind. Dann muss beim Gericht oder per Aushang darauf hingewiesen werden, wie man die Angaben bekommt (z. B. „Allergene: QR-Code scannen oder Personal fragen“).
- Die Angaben müssen vor Kaufabschluss verfügbar sein, also bevor der Gast bestellt.
Mündlich informieren (§ 4 Abs. 4 LMIDV)
- Erlaubt, wenn das Personal ausreichend unterrichtet ist und auf Nachfrage sofort vor der Bestellung Auskunft gibt.
- Zusätzlich muss eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung der Zutaten vorliegen, die für die Behörde und auf Nachfrage auch für Gäste leicht zugänglich ist.
- Und es braucht einen gut sichtbaren Hinweis (Karte oder Aushang), dass die Angaben mündlich gegeben werden und die Dokumentation einsehbar ist.
Praxis: was sich bewährt
- Eine Allergenmatrix (Gerichte × 14 Allergene) als Grundlage, die bei jeder Rezeptänderung aktualisiert wird.
- Für internationale Gäste: Allergene nicht nur als Buchstaben oder Symbole, sondern mit Wort in ihrer Sprache.
- Spuren und Kreuzkontamination sind gesetzlich nicht geregelt; schreiben Sie hier nur, was Sie wirklich wissen, und verweisen Sie bei schweren Allergien auf das Personal.
So funktioniert es
- Du lädst deine Speisekarte als PDF, Excel oder Text hoch (oder schickst sie uns und wir laden sie kostenlos hoch). Prüfen, veröffentlichen, fertig.
- MenuDoro übersetzt sie in 10 Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch, Russisch, Griechisch und Chinesisch.
- Du druckst einen QR-Code pro Tisch. Gäste scannen ihn mit der Kamera, ohne App, und sehen die Karte in ihrer Sprache.
- Sie bestellen am Handy. Der Bon kommt in deiner Sprache auf den Küchenbildschirm, mit Tisch und Gerichten schriftlich.
Häufige Fragen
- Reicht ein QR-Code für die Allergene?
- Ja, als elektronisches Informationsangebot, wenn er unmittelbar und leicht zugänglich ist und beim Gericht oder per Aushang darauf hingewiesen wird. Für Gäste ohne Smartphone sollte es eine Alternative geben, z. B. Auskunft durch das Personal mit Dokumentation.
- Müssen Allergene als Buchstaben (A, B, C …) angegeben werden?
- In Deutschland gibt es keine Pflicht zu Buchstabencodes; Fußnoten sind eine erlaubte Form. In Österreich sind die Buchstaben A–R verbreitet.
- Gilt das auch für Getränke?
- Ja, z. B. Sulfite im Wein oder Milch in Kaffeegetränken.
Preis
Ein Tarif pro Restaurant: 79,90 € im Monat oder 598,80 € im Jahr (49,90 € im Monat). Steuer inklusive. Keine Provision pro Bestellung, unbegrenzt Tische, keine Mindestlaufzeit. Der erste Monat ist kostenlos, ohne Kreditkarte.
Weitere Ratgeber
- Kostenlose Allergenmatrix-Vorlage
- Allergen-Hinweisschild in mehreren Sprachen
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Keine erfundenen Zahlen: MenuDoro ist ein neues Produkt, und diese Seite beschreibt, was es heute kann. Aktualisiert: 2026-10-13.